
Aktuelles
+ Aktuelle Themen in der Praxis:
Seit dem
01.04.2017 gelten neue Regelungen im Bereich von Psychotherapie.
° Sprechstunde: Die Erstsprechstunde
dient zur Feststellung einer Diagnose und des Behandlungsbedarfes. Es muss
geklärt werden, welche Art der Hilfe benötigt wird und ob eine psychische
Störung vorliegt.
Bis zum 01.04.2018
kann eine Behandlung beginnen, ohne bei einem Psychotherapeuten in einer
Sprechstunde gewesen zu sein, danach ist diese verpflichtend. Die
Psychotherapie kann dann bei jedem Psychotherapeuten durchgeführt werden.
° Kurzzeittherapie:
Die Kurzzeittherapie ist in zwei gleiche Abschnitte mit je 12 Sitzungen
unterteilt. Es stehen in der KZT also maximal 24 Stunden zur Verfügung. Die
Sitzungen werden in der Regel in wöchentlichen oder zweiwöchigen Abständen
durchgeführt.
° Langzeittherapie: Sollte eine KZT nicht ausreichen, kann eine
Umwandlung in eine Langzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt werden.
Diese erfolgt im Gutachterverfahren, dabei werden persönliche Daten von dem(r)
Patienten/-in wie Name, Adresse anonymisiert.
° Rezidivprophylaxe: Diese neu geschaffene Leistung wird nach Beendigung
der Langzeittherapie eingesetzt (bei Erwachsenen 8-16 Std.; bei Kindern und
Jugendlichen 10-20 Std.). Damit soll der Behandlungserfolg gesichert bzw. ein
Rückfall vermieden werden.
° Akutbehandlung:
hier geht es um zeitnahe Hilfe bei akuten psychischen Krisen, es können bis zu
24 Einheiten a 25 Minuten oder 12 Einheiten a 50 Minuten durchgeführt werden.
Auch hierfür muss eine ärztliche (somatische) Abklärung (Konsiliarbericht)
erfolgen.


Praxis für Psychotherapie Am Hohen Tore • Uwe Pflüger • Bernd Roloff • Wolfgang Siedenbiedel | Gieselerwall 7 | 38100 Braunschweig
| Fon 05 31 / 120 65 83 | E-Mail
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